Wirtschaftsberatung - Baukoordination

VORSICHT QUARZFEINSTAUB!

Quarzfeinstaub gilt seit Ende 2020 als eindeutig krebserzeugender Arbeitsstoff mit einem neuen MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatzkonzentration) von 0,05 mg/m³ (A) als Tagesmittelwert. Für feuerfeste Keramikfasern, als Untergruppe zu den künstlichen Mineralfasern, wurde ein neuer Arbeitsplatzgrenzwert in die GKV aufgenommen. Bei zahlreichen Tätigkeiten (zB Abbruch-, Betonschneide- und -bohrarbeiten, aber auch Kehren etc.) gelten daher spezielle Vorgaben zur Vermeidung bzw. Reduktion von Quarzfeinstaub im Besonderen und mineralischem Staub im Allgemeinen.

Vor Durchführung von staubemittierenden Arbeiten sind diese vom Arbeitgeber nach dem S.T.O.P.-Prinzip zu bewerten und entsprechende Maßnahmen zum Schutz von Arbeitnehmern (und ggf. auch Dritter) zu treffen! Nähere Infos und konkrete Branchenlösungen finden Sie unter dem Schlagwort »Quarzfeinstaub« auf den Seiten der AUVA, der WKO sowie als ergänzendes Kapitel D 26 in der blauen Mappe »Sicherheit am Bau« ab Ausgabe 2020.